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Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) beantragen
Volltext
Für ein gebrauchtes Fahrzeug, das Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.
Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EU-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.
Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.
Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Absatz 3 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 6 Absatz 7 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 3 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- §§ 21, 29 und 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
- Gebührennummer 221 in der Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
- Gutachten einer technischen Prüfstelle oder eines zur Prüfung der jeweiligen Fahrzeugklasse anerkannten Technischen Dienstes gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
- wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
- CoC-Papier (Certificate of Conformity; EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
- alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
- ausländische Zulassungsbescheinigung
- ausländisches Kennzeichen
- Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um Ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.
Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:
- formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
- Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
- Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
- Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
- Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen.
Verfahrensablauf
Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.07.2026
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Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Telefon:
115
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Kontakt
115 Behördenrufnummer
| Tel.: | 115 |
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