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Gefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 10:00 - 16:00 Uhr
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Unsere Veranstaltungshöhepunkte
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kalender können Sie hier durchstöbern:
Sie wollen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ein Kennzeichen reservieren bzw. bei der Abmeldung des "alten" Fahrzeuges das "alte" Kennzeichen reservieren.
Wunschkennzeichen 10,20 EUR und Vorwegreservierung 2,60 EUR (12,80 EUR)
Die Dauer der Reservierung richtet sich nach den Festlegungen der Zulassungsbehörde.
Die Reservierung gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Beantragung.
Bei der Abmeldung des "alten" Fahrzeuges muss die Reservierung gleich beantragt werden.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
01.12.2020
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
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Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Zuständig für :
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr