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Fahrerlaubnis: Umschreibung aus Drittstaaten beantragen
Volltext
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Eine Ausnahme davon bilden die "Anlage 11-Staaten". Haben Sie die Fahrerlaubnis eines Staates, der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, müssen Sie keine oder nur eine Prüfung ablegen.
Folgende Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten zählen zu den "Anlage 11-Staaten":
- Albanien
- Andorra
- Bosnien und Herzegowina
- Französisch-Polynesien
- Gibraltar
- Guernsey
- Isle of Man
- Israel
- Japan
- Jersey
- Kanada
- Kosovo
- Moldau
- Monaco
- Namibia
- Neukaledonien
- Neuseeland
- Republik Korea
- Republik Nordmazedonien
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Südafrika
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich (UK)
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:
- Berufspendlerin oder -pendler
- Studentin oder Student
- Schülerin oder Schüler
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.
Handlungsgrundlage(n)
- § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 3 Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Das bedeutet:
- Sie wohnen mindestens 185 Tage im Jahr in derselben Wohnung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Ihre Fahrerlaubnis aus dem Drittstaat außerhalb der EU oder des EWR wird nach Ihrem Umzug nach Deutschland noch 6 Monate anerkannt. Für eine weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr benötigen Sie eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis.
Weiterführende Informationen
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Anlage 11 (zu § 31) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.08.2025;04.03.2026
Zuständige Stelle
Zuständige Fahrerlaubnisbehörde
FG Fahrerlaubnisbehörde
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
115 Behördenrufnummer
| Tel.: | 03871 115 |
Zuständig für :
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte: Erneuerung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Europäischen Union (EU) beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus Drittstaaten beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte: Erneuerung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Europäischen Union (EU) beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus Drittstaaten beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
