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Klimaanpassungskonzept fertiggestellt - Strategie im Umgang mit dem Klimawandel 07.09.2016

Das Schweriner Klimaanpassungskonzept (KAK) ist fertiggestellt. „Mit dem Konzept entwickelt die Stadt auf der Basis von Planungshinweisen und einer Betroffenheitsanalyse Strategien im Umgang mit dem Klimawandel“, sagt der zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum.

Das Schweriner Klimaanpassungskonzept bildet die Grundlage, um ganz konkrete Maßnahmen und Projekte zu planen, die sich mit der Thematik des Klimawandels auseinandersetzen. „Die Folgen des Klimawandels sind auch bei uns unübersehbar: Hochwasser an Flüssen nach plötzlichen Starkregen, Niedrigwasser in Folge von Trockenperioden, Hitzeinseln in den Städten bei lang anhaltenden hohen Temperaturen oder Gebäudeschäden durch Sturm und Hagel“, beschreibt die Leiterin der Stabsstelle Klimaschutz Carola Nitz die konkreten Erscheinungen des Klimawandels.
Das Klimaanpassungskonzept (KAK) beinhaltet einen Aktionsplan zur Anpassung an die prognostizierten Klimaveränderungen. „Gemeinsam mit Fachleuten aus der Verwaltung, den Eigenbetrieben und Verbänden sind verschiedene Maßnahmenkategorien erarbeitet worden, die in Pilotprojekten münden“, so Carola Nitz. Dazu zählen die klimaangepasste Stadtentwicklung, Freiluftveranstaltungen & Extremwetter, das gesunde Stadtklima als Marketinginstrument sowie eine Verstetigung des Schweriner Anpassungsnetzwerkes.

Das  Gutachterteam schlägt im Umgang mit dem Klimawandel eine 3-Säulen-Strategie vor. „Diesem Vorschlag wollen wir folgen“, betont Bernd Nottebaum. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung erstens den Klimawandel in allen relevanten Planungs- und Entscheidungsprozessen berücksichtigt, zweitens einen Aktionsplan mit den vorgeschlagenen Pilotprojekten umsetzt und drittens ein Schweriner Anpassungsnetzwerk als regelmäßig tagendes Gremium etabliert.

Das KAK wurde vom Ingenieurbüro GEO-NET Umweltconsulting GmbH erarbeitet. Es basiert auf zahlreichen neuen, konkreten Erkenntnissen zu den sich verändernden, klimatischen Verhältnissen.  So enthält das vorgelegte Gutachten eine Klimaanalysekarte, eine Planungshinweiskarte sowie eine Betroffenheitskarte

Der Gesetzgeber fordert bereits ab 2017 im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, dass die Anpassung an den Klimawandel künftig in den entsprechenden Projekten berücksichtigt werden muss. Die Erarbeitung des Schweriner Klimaanpassungskonzepteswurde vom Bundesumweltministerium gefördert.
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