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Stadt verkauft unbebaute Grundstücke in der Lübecker Straße 01.02.2019

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt zwei unbebaute Grundstücke, Lübecker Straße 71 und 73, in 19055 Schwerin mit der katasteramtlichen Bezeichnung Gemarkung Schwerin, Flur 73, Flurstücke 43 und 44 zu verkaufen.

Die im Sanierungsgebiet „Paulsstadt“ gelegenen, benachbarten Grundstücke haben eine Größe von 256 m² (Nr. 71) und 196 m² (Nr. 73).

Es handelt sich um eine Baulücke innerhalb einer geschlossenen innerstädtischen Blockrandbebauung. Die Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich, in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Die Landeshauptstadt Schwerin erwartet, dass der Käufer auf dem jeweiligen Grundstück ein Gebäude mit belegungsgebundenen Mietwohnungen nach der Richtlinie über die Gewährungen von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen errichtet und dauerhaft bewirtschaftet.

Das Vorhaben hat sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einzufügen.

Der für dieses Sanierungsgebiet geltende Bodenendwert beträgt 116,-- Euro/m². Der Erwerber trägt die Nebenkosten des Vertrages und die Grunderwerbsteuer.

Interessenten für den Erwerb der Grundstücke werden gebeten, ihr Angebot innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieses Inserates an die folgende Adresse zu richten:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Frau Raubold
Tel.: 0385 545-1615
E-Mail: draubold@schwerin.de

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf der Grundstücke abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder die Grundstücke erneut anzubieten.

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