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Einebnung von Erd- und Urnenreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof 02.07.2019

Nach § 13 (6) der Friedhofsordnung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe vom 08.02.2001, im Stadtanzeiger vom 25.03.2001 veröffentlicht, zuletzt geändert am 24.05.2019, im Internet veröffentlicht am 27.05.2019, wird die Einebnung folgender Erd- und Urnenreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof ab Oktober 2019 aufgerufen.

Im Erdreihengrabfeld 2-42 wird zur Einebnung der Reihen 1 und 2 aufgerufen.

Im Urnengrabfeld 2-07 wird die Reihe 3 aufgerufen.

Im Urnengrabfeld 3-05 werden die Reihen 7 und 8 aufgerufen.

Die Ruhezeiten sind abgelaufen. Von der Beräumung ausgenommen sind die Grabstätten 2-07-03-031 und 3-05-08-025.

Nutzungsberechtigte haben nach § 23 (2) der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen zu entfernen, Bepflanzungen sollen beräumt werden. 

Zu beachten ist, dass es dazu laut § 20 (1) der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf.

Die Beräumung der Grabmale ist durch die Nutzungsberechtigten und deren Beauftragte bis zum 30.09.2019 abzuschließen.

Für alle Fragen, Antragstellungen u. ä. stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Überlassungsbescheinigung für die Grabstätte ist vorzulegen.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1
montags, mittwochs und freitags        08:30-12:00 Uhr
donnerstags      13:00-18:00 Uhr (Mrz-Okt)
13:00-17:00 Uhr (Nov-Feb)

Die Friedhofsverwaltung ist telefonisch zu erreichen unter 0385 64108-11.

Schwerin, 01.07.2019

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

Ilka Wilczek

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