Unzulässige Vergleiche helfen nicht!
30.11.2012
Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow hat sich gegen unzulässige Vergleiche verwahrt, nach denen das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin vom Land zu Lasten anderer Theaterstandorte gefördert worden sein soll. „Das denkmalgeschützte Theatergebäude befindet sich im Eigentum des Landes und ist dem Theater zur Nutzung überlassen. Wir sind froh, dass uns das Land als Eigentümerin ermöglicht hat, dieses wertvolle Landesgebäude mit Mitteln aus dem Landeshauptstadtvertrag Stück für Stück zu sanieren. Die Gelder aus dem Landeshauptstadtvertrag wurden zu 90 Prozent für diesen Zweck verwendet“, so die Oberbürgermeistern.Mit der gegenwärtigen Debatte um die Struktur der Theater- und Orchesterlandschaft habe diese Förderung überhaupt nichts zu tun. „Beim Betrieb des Theaters sind wir entsprechend unserer Leistungsfähigkeit wie die anderen Theater vom Land gefördert worden – und das zu recht. Solche unzulässigen Vergleiche helfen nicht bei den anstehenden Strukturentscheidungen, sie vergiften nur die Atmosphäre.“