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Was ist neu im neuen Jahr? 21.12.2018

 © Fotolia/famveldman

Ab Jahresbeginn keine Elternbeiträge für Geschwisterkinder
Ab 1. Januar 2019 entfallen für Eltern mit zwei oder mehr Kindern in der Kinderbetreuung die Elternbeiträge für die Geschwisterkinder. Das heißt, sie  müssen nur noch maximal für ein Kind in der Krippe, im Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege  Betreuungskosten bezahlen. Allerdings kann der Filter nicht alle denkbaren Konstellationen berücksichtigen, die in heutigen Patchworkfamilien auftreten. Wer also im Januar von seinem Kita-Träger noch eine Rechnung bekommt, aber eigentlich von der Geschwisterregelung profitieren sollte, der sendet bitte eine E-Mail an die Stadtverwaltung unter kita-foerderung@schwerin.de, damit gemeinsam mit dem Träger eine Korrektur vorgenommen  werden kann. Der Elternbeitrag wird dann rückwirkend erstattet. Wer aufgrund seines geringen Einkommens bisher schon keine Elternbeiträge zahlt, der muss allerdings weiterhin die Elternermäßigung bei der Stadtverwaltung beantragen.

Vertretungsmodell entlastet Eltern und Tagespflegepersonen
Ein lang gehegter Wunsch von Schweriner Eltern und Tagesmüttern geht in Erfüllung: Eltern können ab Januar beim  krankheitsbedingten kurzfristigen Ausfall ihrer  Kindertagespflegeperson ein alternatives Angebot in der Tagespflegeeinrichtung „Däumelinchen“ in der Sebastian-Bach-Straße 35 unterbringen. Die Vertretungsregelung greift je Krankheitsfall für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, in Ausnahmefällen auch länger, wenn freie Kapazitäten dies zulassen. Darüber hinaus wird momentan durch die Verwaltung gemeinsam mit der AWO an der Einführung eines weiteren Vertretungsmodells gearbeitet.

Schwerin-Card mit der Post
Bisher musste man sich die Schwerin-Card einmal jährlich im BürgerBüro abholen. Im neuen Jahr wird sie  gemeinsam mit den Bewilligungsbescheiden für Wohngeld, für Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach dem SGB XII per Post zugesandt. Für alle weiteren im Haushalt lebenden berechtigten Personen kann die Schwerin-Card weiterhin über das BürgerBüro im Stadthaus gegen Vorlage des Berechtigungsnachweises bezogen werden. Mit der Schwerin-Card kann man verschiedene städtische Kultureinrichtungen, den Zoo und die Schwimmhalle verbilligt besuchen. Rabatte gibt’s im Volkskundemuseum, in der Volkshochschule und Sternwarte, im Theater und Schleswig-Holstein-Haus, im Speicher, der Stadtbibliothek und im Stadtarchiv.

Grundsteuerbescheide gelten für 2019 weiter
Die im Januar 2018 übersandten Abgabenbescheide gelten als Mehrjahresbescheide auch für 2019 weiter. Die Bescheide zur Festsetzung der Grundsteuer und der Gebühren der Gewässerunterhaltungsverbände für das Jahr 2019 werden nicht neu übersandt. Wer der Stadtkasse bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte nicht vergessen, die Beträge aus den Mehrjahresbescheiden zu den ausgewiesenen Fälligkeiten jeweils selbst anzuweisen. Ein neuer Abgabenbescheid ergeht ausnahmsweise nur dann, wenn Änderungen diesen im Einzelfall erfordern.

Die Stadtkasse bittet darum, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Mit einer Lastschrifteinzugsermächtigung zahlen Sie pünktlich und sicher. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie direkt online unter www.schwerin.de/stadtkasse.

Zonenübergreifendes Parken bis Ende 2020
Um  in der Altstadt und der Schelfstadt aufgrund des Baugeschehens für Entlastung der Parksituation zu sorgen, können Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Parkausweis der Zonen A - C ab sofort innerhalb dieses Areals zunächst bis Ende 2020 auch zonenübergreifend parken. Dies mildert den Parkdruck insbesondere in der Zone A.

Neue Angebote auf den Schweriner Friedhöfen
Die beiden städtischen Friedhöfe erweitern ihr Angebot in den Baumgrabfeldern:  Auf dem Waldfriedhof und dem Alten Friedhof können Urnenwahlgräber unter Bäumen ab Januar mit 2, 4 oder 6 Urnenstellen belegt werden. Auf dem Waldfriedhof wird das aus Eichen und Buchen bestehende Baumgrabfeld „Waldesgrund“ die bisherigen Grabfelder erweitern. Hier ist die Belegung ab 1. Februar 2019 möglich. Auf dem Alten Friedhof besteht ab Januar außerdem die Möglichkeit, eine Wahlgrabstätte für 2 Urnen in einer gestalteten Fläche zu erwerben. Dieses Angebot richtet sich an Paare, die den Hinterbliebenen die Grabpflege abnehmen möchten. Wegen der neuen Angebote tritt am  1.1.2019 eine geänderte Friedhofsordnung und -gebührensatzung in Kraft.

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