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Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen

Volltext

Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, durch eine kostenfreie Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, ob eine Kampfmittelbelastung für Ihr Grundstück ausgeschlossen und durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt werden kann oder ob eine weiterführende Prüfung (einschließlich Luftbildauswertung) empfohlen wird.

Sie erhalten die Auskunft auf Grundlage der Daten des Kampfmittelkatasters Mecklenburg-Vorpommern.

Wird Ihnen die Durchführung einer weiterführenden Prüfung empfohlen, dann bedeutet das, dass dem Munitionsbergungsdienst Hinweise zu möglichen Kampfmittelgefahren (Kampfmittelbelastungen) vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet befindet, welches im Krieg bombardiert wurde. Hiervon geht nicht gleich eine Gefahr aus. Erst dann, wenn Sie am Zustand Ihres Grundstückes etwas ändern, ist der Kampfmittelverdacht auszuräumen oder eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorzuweisen. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, verfahrensfreie Bauvorhaben und sonstige bodeneingreifende Maßnahmen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Wenn bekannt ist, dass Ihre beauftragte Grundstücksfläche kampfmittelbelastet ist, sollen Sie unmittelbar eine weiterführende Prüfung beauftragen.

Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

Wird im Ergebnis der Online-Auskunft der Kampfmittelverdacht nicht bestätigt, so können Sie sich diese Online-Auskunft mit der Unbedenklichkeit direkt im Anschluss herunterladen. 

Wird im Ergebnis der Online-Auskunft eine weiterführende Prüfung empfohlen, um den Verdacht auf Kampfmittel auf dem Grundstück prüfen zu lassen, können Sie diese Überprüfung direkt im Anschluss kostenpflichtig beauftragen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Unterlagen erforderlich.

Auskunft per E-Mail oder Post:

Folgende Unterlagen sind bei der gebührenpflichtigen Auskunft per E-Mail oder Post erforderlich:

  • ausgefüllter Antrag für die Auskunft über die Kampfmittelbelastung
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  • Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Eigentümerin/ des Eigentümers vom Grundstück einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks, Vertragsverhältnisse)

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

  • Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger

Voraussetzungen

Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Nachweise erforderlich.

Auskunft per E-Mail oder Post:

Für die gebührenpflichtige Auskunft per Mail oder Post müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen:

  • Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse Nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
  • Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

  • kostenlos

Auskunft per E-Mail oder Post beim Munitionsbergungsdienst M-V:

  • 82 Euro

Verfahrensablauf

Sie können die Kampfmittelbelastungsauskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V sofort online beantragen. Alternativ beantragen Sie die Auskunft per E-Mail oder Post bei der jeweils zuständigen Behörde, das heißt

  • entweder bei dem Munitionsbergungsdienst M-V des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) oder
  • bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.

Bei fehlenden Unterlagen oder Unklarheiten fordert Sie die zuständige Behörde auf, die angepassten Unterlagen nachzureichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre beantragte Grundstücksfläche auf Kampfmittelbelastung im Kampfmittelkataster. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Empfehlung zur weiterführenden Prüfung.

Bearbeitungsdauer

  • keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.

Rechtsbehelf

  • kein Rechtsbehelf möglich

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.12.2023

Zuständige Stelle

Zuständig sind:

  • der Munitionsbergungsdienst M-V des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) beziehungsweise
  • die örtlich zuständige Ordnungsbehörde

Fristen

Geltungsdauer (Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf 3 Jahre befristet. Anderenfalls ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet.) : 3 Jahr(e)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)