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Fahrerlaubnis: aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Volltext
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Handlungsgrundlage(n)
- § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.07.2023
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpunkt
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
Behördenrufnummer 115
Zuständig für :
- Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Abgabe und Annahme
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Grundstücksmarktbericht einsehen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: Ersatz der Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug nach Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Ersatz der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
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