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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist Partner in Angelegenheiten zur Regelung aller aufenthaltsrechtlicher Belange. Auch Anträge auf Einbürgerung können hier gestellt werden. Für unsere ausländischen Bewohner ist die Ausländerbehörde Schwerin gleichzeitig Meldebehörde.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Kontakt

auslaenderbehoerde@schwerin.de

Telefon:

+49 385 545-1812

Fax:

+49 385 545-1809

Öffnungszeiten

Montag:       08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:     08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:     geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag:        geschlossen

Leistungen