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Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
Volltext
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin beziehungsweise gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
- Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
- sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Für eine Ermessenseinbürgerung muss die zuständige Behörde im Einzelfall ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung feststellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Ermessenseinbürgerung folgende Personen miteingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben:
- Ehepartnerinnen oder Ehepartner
- eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- minderjährige Kinder
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Staatsangehörigkeitszuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StAZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einbürgerung
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
- gültiger Aufenthaltstitel
- Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
- der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
- im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
- wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Siestudieren: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
- wenn Sie selbstständig sind:
- Gewerbeanmeldung,
- aktueller Einkommenssteuerbescheid,
- Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
- Immobilienbesitz,
- private Lebensversicherung oder
- Rentenversicherung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, beispielsweise mit einem Zertifikat B1;
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
- bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
- Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
- Ihre Loyalitätserklärung
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beraten.
Voraussetzungen
Für die Ermessenseinbürgerung gelten folgende Mindestanforderungen:
- Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, beispielsweise bei der Miteinbürgerung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder minderjähriger Kinder.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
- Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:
- eine Niederlassungserlaubnis, oder
- einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
- Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
- Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von der Voraussetzung der Unterhaltsfähigkeit abgesehen werden.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Das gilt beispielsweise nicht, wenn
- Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
- Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn
- Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
- Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Universitätsabschluss haben oder
- Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter aufgrund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskäften eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
- Sie als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter bis zum 13.06.1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
- Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
- Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
- für den Schutz jüdischen Lebens sowie
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
- dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Hinweise:
- Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
- Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
Verwaltungsgebühr (Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden) : EUR 255,00
Verwaltungsgebühr (Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird) : EUR 51,00
Verwaltungsgebühr (Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene) : EUR 25,00 bis 255,00
Verwaltungsgebühr (Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind) : EUR 25,00 bis 51,00
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Informationen zur Einbürgerung in Deutschland auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Weitere Informationen zur Einbürgerung auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Suchfunktion auf der Internetseite der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
- Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.02.2026
Zuständige Stelle
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
+49 385 545-1812
Fax:
+49 385 545-1809
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Fachgruppe Ausländerbehörde
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| Fax: | +49 385 545-1809 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | E.077 - E.085 |
Zuständig für :
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen für Flüchtlinge beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen für Flüchtlinge: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen zum vorübergehenden Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
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- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit: Verlängerung beantragen
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- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung: Verlängerung beantragen
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- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung: Verlängerung beantragen
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- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (außer Deutschland) und des EWR beantragen
- Beendigung des Aufenthaltes
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Blaue Karte EU: Verlängerung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- eID-Karte: Adressänderung beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Mobiler-ICT-Karte: Verlängerung beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eigenständig aufenthaltsberechtigte Ehegatten beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Reisepass: Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
