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Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft beantragen
Volltext
Wenn Sie sich im Rahmen des Ehegattennachzugs zu einem Ausländer oder einem Deutschen in Deutschland aufhalten, ist das Bestehen Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft die Grundlage für Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Sollte Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft enden (zum Beispiel, weil Sie sich trennen oder Ihr Partner verstirbt), können Sie nach Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiges, vom Familiennachzug unabhängiges Aufenthaltsrecht beantragen. Dieses soll Ihnen den Aufbau einer eigenständigen Lebensführung in Deutschland ermöglichen.
Ist Ihr ehemaliger Ehe- oder Lebenspartner im Besitz einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und wird Ihr Lebensunterhalt auch nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft durch ihn gesichert, können Sie anstelle der Aufenthaltserlaubnis unter Umständen auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Voraussetzungen von § 23 AufenthG müssen auch vorliegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 31 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Achtung: Seit dem 1. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Papierbasierte Passbilder sind nicht mehr zugelassen.
- Nachweis über das Ende der Ehe oder Lebenspartnerschaft (zum Beispiel Scheidungsantrag, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
- Nachweis über die Teilnahme am Integrationskurs, wenn eine Verpflichtung zur Teilnahme bestand.
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Arbeitsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage), die letzten 3 Lohnabrechnungen, aktueller Rentenversicherungsverlauf
- Bei Selbstständigen: Steuerbescheid, Betriebswirtschaftliche Auswertung, Handelsregisterauszug
- Bei Bezug von Sozialleistungen: aktuelle Bescheide (zum Beispiel Leistungen nach dem SBG 2 oder 12, BAföG, Kinder- oder Elterngeld)
Bitte beachten: Bei der Berechnung des Lebensunterhalts werden auch die Personen einbezogen, mit denen ein Ausländer in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt oder denen er zum Unterhalt verpflichtet ist. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen insbesondere Paare oder Elternteile und mit ihnen in einer gemeinsamen Wohnung lebende ledige Kinder vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Die genannten Nachweise sind deshalb von allen Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft zu erbringen.
Die Nachweise müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Bei nicht-deutschen Dokumenten kann eine amtliche Übersetzung verlangt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig und rechtzeitig bei der Behörde ein. Verspätet eingereichte Unterlagen können mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden sein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
- Sie sind bisher im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug (§§ 28 oder § 30 Aufenthaltsgesetz).
- Die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner besteht aufgrund der Scheidung oder dauerhaften Trennung von Ihrem Partner oder dessen Tod nicht mehr fort.
- Die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner bestand für mindestens drei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig im Bundesgebiet.
- Ausnahmen von der Voraussetzung des dreijährigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft:
- Wenn Ihr Partner verstorben ist, während die Lebensgemeinschaft in Deutschland bestand, kommt es auf die Dauer des Aufenthalts nicht an.
- Im Anwendungsbereich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei vom 19. September 1980 (ARB 1/80) ist eine zweijährige Ehebestandszeit notwendig.
- Wenn Ihr früherer Partner zum Ende Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Besitz der Blauen Karte EU war, ist eine zweijährige Ehebestandszeit im Bundesgebiet und einjährige Ehebestandszeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat notwendig.
- Wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, Ihnen den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, kommt es auf die Ehebestandszeit nicht an (zum Beispiel bei Unzumutbarkeit des Festhaltens an der ehelichen Lebensgemeinschaft, Gefährdung bei Rückkehr in das Heimatland).
- Ausnahmen von der Voraussetzung des dreijährigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft:
- Während der Ehebestandszeit war Ihr Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig, das heißt Sie waren ohne Unterbrechung im Besitz eines Visums, einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug (eine Duldung reicht nicht aus).
- Ihr ehemaliger Partner war bis zum Ende Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Die Verlängerung des Aufenthaltstitels Ihres ehemaligen Partners darf nicht ausgeschlossen sein.
- Wurde die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen geführt, muss dieser bis zum Ende der Ehe seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben.
- Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen sind gegeben, das heißt:
- Sie sind mit dem erforderlichen Visum oder visumfrei eingereist.
- Sie sind im Besitz eines gültigen Passes oder Passersatzes.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert (der Bezug von Leistungen nach dem BAföG, SBG II oder SBG XII sind unschädlich).
- Es liegt kein Grund für eine Ausweisung vor.
- Durch Ihren Aufenthalt werden die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 100,00 Euro.
Bemerkung:
-
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
-
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen (zum Beispiel für türkische Staatsangehörige oder Ausländer, die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf Sozialleistungen angewiesen sind).
Verfahrensablauf
Der Aufenthaltstitel ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Dies ist in jedem Fall schriftlich oder persönlich möglich. Informieren Sie sich zunächst, welches Verfahren in Ihrer Ausländerbehörde vorgesehen ist. Viele Behörden bieten bereits die Online-Antragstellung an.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Der Online-Dienst führt Sie durch die Antragstellung und enthält weitere Erläuterungen zu Voraussetzungen und erforderlichen Nachweisen.
- Nach dem Eingang Ihres Online-Antrags in der Ausländerbehörde erhalten Sie weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens (zum Beispiel über den obligatorischen Termin in der Ausländerbehörde).
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen möchten:
- Ist die Antragstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde.
Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Dokumente geprüft, weshalb Sie Ihre Unterlagen im Original dabei haben sollten. Bei Bedarf wird die Ausländerbehörde fehlende Informationen oder Unterlagen nachfordern.
Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die Ausländerbehörde die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) bei der Bundesdruckerei. Dafür werden Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift benötigt. Sie werden informiert, sobald Sie die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen können. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen. Sie können sich aber auch bei Ihrer Ausländerbehörde erkundigen, ob ein Versand des eAT an Ihre Adresse in Ihrem Fall möglich ist.
Sollte Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid von der Ausländerbehörde.
Bearbeitungsdauer
ca. 6 bis 8 Wochen
Die Bearbeitungsdauer hängt von der aktuellen Auslastung der Ausländerbehörde sowie den Produktionszeiten der Bundesdruckerei für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels ab.
Fristen
Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen
- Aufgrund des möglicherweise erhöhten Arbeitsaufkommens ist es ratsam, sein Anliegen möglichst frühzeitig an die Ausländerbehörde zu richten. Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Geltungsdauer: 1 Jahr
-
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt zunächst für ein Jahr.
-
Die Aufenthaltserlaubnis kann befristet erteilt und verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) noch nicht vorliegen.
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Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der Jahresfrist liegt im Ermessen der Ausländerbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
- Eine ehebezogene Aufenthaltserlaubnis wandelt sich mit dem Ende der Partnerschaft nicht von sich aus in eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis um. Dies muss beantragt werden.
- Die geforderte Ehebestandszeit muss durch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft erreicht werden. Versöhnen sich die Eheleute nach der Aufhebung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder, beginnt die Fristberechnung für die Ehebestandszeit erneut.
- Die bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen für eine Trennung bzw. Scheidung sind für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Aufenthaltsgesetz nicht maßgeblich. Es genügt, dass der gemeinsame Lebensmittelpunkt nach außen erkennbar dauerhaft aufgegeben wurde.
- Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
- Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann zur Vermeidung von Missbrauch versagt werden, wenn Sie aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben, auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen sind.
- Sofern noch nicht gegeben, sollten Sie sich während der einjährigen Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis um die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts bemühen. Die fehlende Lebensunterhaltssicherung kann sich unter Umständen negativ auf die spätere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auswirken.
- Die Aufenthaltserlaubnis kann mittlerweile bei vielen Ausländerbehörden online und in verschiedenen Sprachen beantragt werden. Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen Anträge auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich in deutscher Sprache gestellt werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.06.2026
Zuständige Stelle
Am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung
Termin online buchen
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
+49 385 545-1812
Fax:
+49 385 545-1809
Kontakt
Fachgruppe Ausländerbehörde
| Tel.: | +49 385 545-1812 |
| Fax: | +49 385 545-1809 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | E.077 - E.085 |
Zuständig für :
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen für Flüchtlinge beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen für Flüchtlinge: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen zum vorübergehenden Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (außer Deutschland) und des EWR beantragen
- Beendigung des Aufenthaltes
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Blaue Karte EU: Verlängerung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- eID-Karte: Adressänderung beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern lassen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Mobiler-ICT-Karte: Verlängerung beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eigenständig aufenthaltsberechtigte Ehegatten beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Reisepass: Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
