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Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
Volltext
Als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches minderjähriges lediges Kind beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und erreichen möchten, dass das Kind mit Ihnen im Bundesgebiet leben kann.
Beachten Sie dabei, dass das Kind weder verheiratet noch geschieden oder verwitwet sein darf. Minderjährig bedeutet, dass es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
Die Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen und dem Kind ist Voraussetzung für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Diese muss beabsichtigt und tatsächlich möglich sein. Haben Sie als Elternteil das Personensorgerecht, so kann von der Absicht und Möglichkeit der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in der Regel ausgegangen werden. Es ist jedoch nicht zwangsläufig erforderlich, dass Sie zur Ausübung der Personensorge berechtigt sind. Die Vater- oder Mutterschaft zu dem minderjährigen Kind muss jedoch erwiesen sein.
Ist nur der Vater Deutscher, muss eine als wirksam zu wertende Vaterschaftsanerkennung vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt. Sie wird verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Nach dem dreijährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist der Erhalt einer Niederlassungserlaubnis möglich.
Für Stief- und Pflegekinder besteht kein Nachzugsanspruch. Möglich ist aber die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von § 32 des Aufenthaltsgesetzes (Kindernachzug) oder § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (Nachzug als sonstiger Familienangehöriger).
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) des Kindes und des deutschen Elternteils
- Visum des Kindes, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- aktuelles biometrisches Foto des Kindes im Passformat (45 x 35 mm)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung, falls die Eltern nicht verheiratet sind und der Nachzug zum deutschen Vater erfolgen soll
- Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil im Ausland verbleibt:
- Nachweis über das Sorgerecht
- Einverständniserklärung des im Ausland lebenden Elternteils.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
- Ein personensorgeberechtigter Elternteil besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Das Kind verfügt über ein gültiges Identitätsdokument.
- Das Kind besitzt das erforderliche Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war.
- Das Kind ist bei Antragstellung minderjährig, weder verheiratet noch geschieden oder verwitwet.
- Der deutsche Elternteil hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Die Vater oder Mutterschaft zum Kind ist erwiesen.
- Der deutsche Elternteil ist tatsächlich und rechtlich bereit sowie in der Lage eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem zuziehenden Kind herzustellen. Dies wird angenommen, wenn das Personensorgerecht für das Kind besteht. Das Personensorgerecht ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis jedoch keine Voraussetzung.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund für das Kind vor.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenhöhe: 50,00 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Verfahrensablauf
- Sofern für die Einreise nach Deutschland erforderlich, ist bei einer deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise ein nationales Visum für das Kind zu beantragen.
- Nach der Einreise ist für das Kind die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zu beantragen, bevor der Zeitraum des visafreien Aufenthalts beziehungsweise die Gültigkeit des Visums endet.
- Informieren Sie sich, ob die zuständige Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, ist ein Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang des Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und die Identität des Kindes sowie die vorliegenden Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte alle Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (kurz: eAT-Karte) die Fingerabdrücke des Kindes genommen. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Fristen
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der visafreien Aufenthaltszeit bzw. des Visums sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Dauer: mindestens 1 Woche
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Nachzug zu deutschen Familienangehörigen auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Informationen zum Nachzug zu deutschen Familienangehörigen auf der Webseite der Bundesregierung
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt, d.h. Sie müssen sich nach Ablauf der Geltungsdauer selbst um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für das Kind kümmern.
- Achten Sie bitte darauf, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.06.2023
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
+49 385 545-1812
Fax:
+49 385 545-1809
Kontakt
Fachgruppe Ausländerbehörde
Tel.: | +49 385 545-1812 |
Fax: | +49 385 545-1809 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@schwerin.de |
Raum: | E.077 - E.085 |
Zuständig für :
- Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) einreichen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern)
- Aufenthaltserlaubnis beantragen zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR)
- Aufenthaltserlaubnis beantragen zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschem Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Blaue Karte EU beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Nationales Visum beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Freiberufler beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Vor- und Familiennamen - Änderung
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
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Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen