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Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen
Volltext
Sie können eine Mobiler-ICT-Karte verlängern, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens fortsetzen wollen.
Für die Verlängerung sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Mobiler-ICT-Karte zu erfüllen, insbesondere dass Sie Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können.
Die Mobiler-ICT-Karte wird grundsätzlich für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Gesamtaufenthalt in Deutschland darf jedoch bei Führungskräften und Spezialisten drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Zugleich darf der geplante Aufenthalt im Bundesgebiet nicht länger sein als der Aufenthalt in dem EU-Mitgliedstaat, der Ihnen den Aufenthaltstitel zum Zweck des unternehmensinternen Transfers ausgestellt hat.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der weiteren Ausübung der Beschäftigung in der Regel zustimmen. Die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- § 19b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Mobiler-ICT-Karte
- § 19 Absatz 3 und 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Zustimmung zur Beschäftigung
- § 10a Beschäftigungsverordnung (BeschV) - Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung (ZuwZLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte die Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung:
- anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum unternehmensinternen Transfer (erkennbar am Kürzel „ICT“)
- Nachweise über die Qualifikationen (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung) und Ihre Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
- Arbeitsvertrag oder Abordnungsschreiben des Arbeitgebers, soweit erforderlich
- Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- aktuelle Meldebescheinigung
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen, das heißt:
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen einen für die Gesamtdauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.
- Ihr Unternehmen bzw. Ihre Unternehmensgruppe hat seinen Hauptsitz außerhalb Deutschlands und möchte Sie weiterhin als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer Niederlassung in Deutschland beschäftigen.
- Der Transfer dauert insgesamt länger als 90 Tage, jedoch kürzer als Ihre Aufenthaltsdauer in einem anderen EUMitgliedsstaat.
- Sie können einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt) oder es besteht eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis für die angestrebte Tätigkeit.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, sind mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar.
- Ihr Arbeitslohn entspricht dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr: 70,00 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Mobiler-ICT-Karte (Ausstellung erfolgt in Form eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der Mobiler-ICT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Fristen
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Mobiler-ICT-Karte sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: 1 bis 3 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Mobiler-ICT-Karte wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt. Der Aufenthalt darf bei Führungskräften und Spezialisten jedoch drei Jahre und bei Trainees ein Jahr nicht überschreiten. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer des Transfers erreicht wurde.
Die Mobiler-ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Weiterführende Informationen
- Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu Gesetz und Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration (Stand: 14.07.2017)
- Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Mobilität in der EU bei unternehmensinternem Transfer
- Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum unternehmensinternen Personaltransfer
- Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum unternehmensinternen Personaltransfer
- Veröffentlichung (Flyer) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum unternehmensinternen Transfer von Drittstaatsangehörigen
- Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ICT-Richtlinie)
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Mobiler-ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn sich die ausländische Person im Rahmen des unternehmensinternen Transfers im Bundesgebiet länger aufhalten wird als in anderen EU-Mitgliedstaaten.
- Die ICT-Karte wird in allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Dänemark, Großbritannien und Irland erteilt. Eine Einreise mit einer ICT-Karte ist in diese Staaten daher nicht möglich.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.07.2023
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpunkt
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
+49 385 545-1812
Fax:
+49 385 545-1809
Kontakt
Fachgruppe Ausländerbehörde
Tel.: | +49 385 545-1812 |
Fax: | +49 385 545-1809 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@schwerin.de |
Raum: | E.077 - E.085 |
Zuständig für :
- Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) einreichen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern)
- Aufenthaltserlaubnis beantragen zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR)
- Aufenthaltserlaubnis beantragen zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschem Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Blaue Karte EU beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Nationales Visum beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Freiberufler beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
- Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Vor- und Familiennamen - Änderung
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen